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   BGH, 18.07.1978 - 5 StR 326/78   

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https://dejure.org/1978,4632
BGH, 18.07.1978 - 5 StR 326/78 (https://dejure.org/1978,4632)
BGH, Entscheidung vom 18.07.1978 - 5 StR 326/78 (https://dejure.org/1978,4632)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 1978 - 5 StR 326/78 (https://dejure.org/1978,4632)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nachholung der Anhörung bei unverschuldet versäumter Gegenerklärung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.10.1977 - 3 StR 233/77

    Verletzung des Grundsatzes rechtlichen Gehörs - Nachholen der Anhörung - Zugang

    Auszug aus BGH, 18.07.1978 - 5 StR 326/78
    Die hierdurch bewirkte Versagung des rechtlichen Gehörs rechtfertigt es, in entsprechender Anwendung des § 33 a StPO die Anhörung des Beschwerdeführers auf seinen inzwischen gestellten Antrag vom 26. Juni 1978 nachzuholen (BGH Beschluß vom 12. August 1975 - 1 StR 680/74, mitgeteilt bei Holtz MDR 1976, 634; Beschluß vom 20. Oktober 1977 - 3 StR 233/77).
  • BGH, 12.08.1975 - 1 StR 680/74

    Versagung des rechtlichen Gehörs durch fehlende Berücksichtigung der vom

    Auszug aus BGH, 18.07.1978 - 5 StR 326/78
    Die hierdurch bewirkte Versagung des rechtlichen Gehörs rechtfertigt es, in entsprechender Anwendung des § 33 a StPO die Anhörung des Beschwerdeführers auf seinen inzwischen gestellten Antrag vom 26. Juni 1978 nachzuholen (BGH Beschluß vom 12. August 1975 - 1 StR 680/74, mitgeteilt bei Holtz MDR 1976, 634; Beschluß vom 20. Oktober 1977 - 3 StR 233/77).
  • BGH, 03.04.1990 - 5 StR 591/89

    Nachholung des rechtlichen Gehörs wegen fehlender Zustellung des Antrags des

    Die hierdurch bewirkte Versagung des rechtlichen Gehörs rechtfertigt es, in entsprechender Anwendung des § 33 a StPO die Anhörung des Beschwerdeführers auf seinen Antrag vom 1. März 1990 nachzuholen (BGH Beschlüsse vom 12. August 1975 - 1 StR 680/74, mitgeteilt bei Holtz MDR 1976, 634 - und vom 18. Juli 1978 - 5 StR 326/78, mitgeteilt bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] -).
  • BGH, 02.03.1989 - 4 StR 346/88

    Nachholung einer Anhörung ohne Vorlage eines entprechenden Antrags in der

    Nachdem nunmehr feststeht, daß der Antrag tatsächlich gestellt worden und lediglich eine Bezugnahme im Protokoll auf die betreffende Anlage unterblieben ist, erschien es in entsprechender Anwendung des § 33 a StPO geboten, die Anhörung des Beschwerdeführers insoweit nachzuholen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. August 1975 - 1 StR 680/74, mitgeteilt bei Holtz MDR 1976, 634/635; vom 20. Oktober 1977 - 3 StR 233/77 - und vom 18. Juli 1978 - 5 StR 326/78, mitgeteilt bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]).
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